Aufnahmevoraussetzungen
Die St. Marienschule steht zunächst Schülerinnen und Schülern mit katholischer Konfession offen. Evangelische oder konfessionslose Kinder finden aber auch Aufnahme, wenn Offenheit und Akzeptanz gegenüber dem religiösen Profil und Leben der Schule besteht.
Zur Information kann die Rahmenschulordnung der katholischen Schulen Berlins unten als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Für die 11. Klasse
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Schulgeld
Bei Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2024/2025 werden Verträge zur Entrichtung des Schulgelds gemäß dem einkommensabhängigen Schulgeldmodell geschlossen.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem „Infoblatt Schulgeld“.
30 % des Schulgeldes können nach derzeitigem Recht steuerlich geltend gemacht werden. Schulgeldermäßigung (z.B. für Geschwisterkinder) oder Schulgelderlass können bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragt werden.
Für die Kündigung des Schulvertrags nutzen Sie bitte das entsprechende Formular (siehe unten) und senden es an die Schule zurück.
Für die Aussetzung des Schulgeldes „bei einer Erkrankung des Schülers/ der Schülerin von mehr als zwei Monaten“ nach §6 (1) der Schulgeldregelungen des Schulvertrags nutzen Sie bitte das entsprechende Formular (siehe unten) und senden es zusammen mit einem ärztlichen Attest an die Schulgeldstelle.